Kurzzeitpflege
Stationäre Pflege für begrenzte Zeit
In unseren Einrichtungen halten wir Plätze für Kurzzeitpflege vor. Denn viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf stationäre Pflege angewiesen.
z.B.
- zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder
- nach einem Krankenhausaufenthalt.
Jeder Versicherte (ab Pflegegrad 2) kann pro Kalenderjahr Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie gerne, welche Kosten die Pflegeversicherung übernimmt, rufen Sie uns an.
Hinweis:
Bei der Entlastung pflegender Angehöriger zu Hause unterstützt unser Team der Mobilen Dienste. Ist eine private Pflegeperson verhindert, z.B. wegen Urlaub oder Krankheit, hat jeder Versicherte Anspruch auf sogenannte Verhinderungspflege. Die Kollegen der Mobilen Dienste beraten Sie gern.